Betreuungseinrichtungen der Bundeswehr werden für dienstliche und außerdienstliche
Zwecke zur Verfügung gestellt. Sie dienen in erster Linie der Betreuung, der gastronomischen
Versorgung, Erholung, Unterhaltung und Pflege der Kameradschaft der aktiven Bundeswehrangehörigen
in den Dienstpausen und in der Freizeit sowie dem Kontakt mit Ehemaligen.